Donnerstag, 29. Juni 2023

Berner Stadtrat stimmt Revision des Altersvorsorgereglements zu

Der Berner Stadtrat hat am 29. Juni 2023 einen Vorschlag der Grünliberalen zur Revision des städtischen Altersvorsorgergelements überwiesen. Obwohl der detaillierte Lösungsvorschlag der grünliberalen Fraktion zur Abschaffung der Ruhestandsrenten im rot-grün-geprägten Parlament keine Mehrheit fand, beauftragte eine Ratsmehrheit den Gemeinderat mit der Überarbeitung des bestehenden Altersvorsorgereglements. Die Grünliberalen begrüssen diesen Schritt sehr und erwarten vom Gemeinderat einen pragmatischen Vorschlag, wie die Abschaffung der Ruhestandsrenten umgesetzt werden soll.

Eine Mehrheit des Stadtberner Parlaments hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2023 mit 32 zu 29 Stimmen Punkt eins der Motion “Erwerbsanreiz statt Ruhestandsrente – Anpassung der Gemeinderatsrenten” überwiesen. Es hat damit die Revision des in die Jahre gekommenen städtischen Altersvorsorgereglements beschlossen. “Das bestehende Altersvorsorgereglement ist nicht mehr zeitgemäss. Es freut mich sehr, dass das Parlament den Handlungsbedarf erkannt hat und bereit ist, eine entsprechende Revision in Angriff zu nehmen”, sagt Corina Liebi, Stadträtin der Jungen Grünliberalen. “Neben den durch den Gemeinderat vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der beruflichen Vorsorge erwarten wir gespannt den Vorschlag der Exekutive, wie sie die Abschaffung der gemeinderätlichen Ruhestandsrenten in Angriff nehmen möchte.” Die aktuell gültige Praxis für Ruhestandsgehälter für ehemalige Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Stadt Bern ist nicht mehr zeitgemäss. In diversen Schweizer Kantonen, Städten und Gemeinden wurden die Ruhestandsgehälter und Abgangsentschädigungen von Exekutivmitgliedern abgeschafft oder begrenzt, so beispielsweise in Genf, Lausanne, Winterthur oder Köniz. Auch der Grosse Rat des Kantons Bern beschloss im November 2018 eine Begrenzung der finanziellen Absicherung für Mitglieder des Regierungsrates. Es ist höchste
Zeit für eine Modernisierung – auch in der Stadt Bern. Wer aus dem Berner Gemeinderat zurücktritt oder nicht wiedergewählt wird, hat Anrecht auf eine
Abgangsentschädigung oder eine Ruhestandsrente. Unter letzterem wird eine leistungslose Gehaltsfortzahlung verstanden, bis das ausscheidende Gemeinderatsmitglied das Pensionsalter von 63 Jahren erreicht. Der Anspruch auf eine solche Rente wird im Reglement über die Nichtwiederwahl und Altersvorsorge·der Mitglieder des Gemeinderats (Altersvorsorgereglement; RNA) geregelt. Sie ist abhängig vom Alter und der Anzahl Amtsjahre des scheidenden Gemeinderatsmitglieds. Konkret bedeutet das, dass abtretende Gemeinderatsmitglieder unter bestimmten Bedingungen bis zu ihrem 63. Geburtstag eine jährliche Leistung in Rentenform von bis zu 60 Prozent ihres bisherigen Lohnes erhalten. Hinzu kommen Leistungen für die Altersvorsorge. Erzielt ein ehemaliges Gemeinderatsmitglied ein Erwerbseinkommen wird die Rente anteilsmässig gekürzt. Bei einem Alter von 45 Jahren und einer Amtsdauer von 12 Jahren kann sich die ausgerichtete Rente so beispielsweise auf rund 2 Mio. Schweizer Franken anhäufen.