Wir erwarten einen Rückgang der Effizienz im Gesamtsystem. Durch Art. 24c ff. wird die Volksschulkommission neu mit starken Aufgaben und Verantwortlichkeiten ausgestattet. Dadurch wird die Komplexität nicht reduziert, sondern erhöht. Wir erwarten mehr Schnittstellenverluste zwischen all diesen Organen, mehr Kompetenzstreitigkeiten und insgesamt mehr Verwirrung als Nutzen durch eine weitere starke Führungsebene für die Schulleitungen.
Die Grünliberalen setzen sich für eine einheitliche, transparente und nachvollziehbare Führung der Schulen ein und begrüssen eine Reform, die es ermöglicht, strategische Ziele von Bildung und schulergänzenden Betreuung auf dem gesamten Stadtboden umzusetzen. Gleichzeitig soll durch die Beibehaltung der heutigen Elternräte die gute Verankerung der Schulen im Quartier gewährleistet sein. Wir möchten weiter gehen als der vorgeschlagene Entwurf:
Wir begrüssen ein Zweikommissionenmodell bestehend aus
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● Einer Schulkommission (anstatt bisher sechs) für alle Schulstandorte und
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● Einer Schulkommission für die Sonderschulen (anstatt die heutigen drei für die
Sprachheilschule, die heilpädagogische Schule und die Sonderklassen)